Mit 1. April ist der Baustellenbetrieb umzustellen: Gipsplatten dürfen nicht mehr in die Bauschuttmulde, sondern müssen getrennt erfasst werden – diese werden einer Verwertung zugeführt, womit der Rohstoff Gips (bis zu 100.000 Tonnen im Jahr) erstmals in Österreich bundesweit einem Kreislauf zugeführt wird. Davon sind Bauherren betroffen, da sie für die Trennung verantwortlich sind, aber auch Bauunternehmen, die diese Trennung durchführen müssen und natürlich Trockenbauer, da auch Verschnitte und Restmaterialien bei Neubauten entsprechend zu trennen sind.
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